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Nicht pfändbarer Besitz oder Guthaben

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Nicht pfändbarer Besitz oder Guthaben

Beitragvon Erich am Do 29. Jul 2010, 15:59

Hallo,
ich hätte gerne gewusst welche Gegenstände oder Besitz (z.B. PKW) die zur Lebenabsicherung oder zum Lebensunterhalt nötig sind nicht vom Insolenzverwalter verwertet werden dürfen.
Würde mich freuen wenn das jemnd weiß.
Gruß
Erich
Erich
 
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Re: Nicht pfändbarer Besitz oder Guthaben

Beitragvon insOsoftRequardt am Fr 30. Jul 2010, 14:23

Das pfändungsfreie Einkommen ergibtsich aus der Tabelle, hier im Programm. Das Vermögen ist grundsätzlich pfändbar, Ausnahme ist normale Einrichtung. Der PKW ist nur pfändungsgeschützt, wenn er zur Fahrt zur Arbeit unabweisbar benötigt wird.
insOsoftRequardt
 
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