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Motorrad und Masse

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Motorrad und Masse

Beitragvon Adi am Mi 10. Mär 2010, 19:35

Hallo, ein Bekannter ist im Februar mit insosoft in Regelinsolvenz (ca. 80T Euro) gegangen, war innerhalb
2 Tagen (!) eröffnet.

1 ) Er "besitzt" noch ein älteres, in Einzelteile zerlegtes Motorrad mit defektem Motor. Er hat das Gefährt im März 2009 Jahres auf seinen Namen gekauft, versichert und zugelassen, allerdings den Kaufbetrag (1.700 €) von seiner Mutter erhalten und ihr als Sicherheit den Brief überlassen (Dokument über die Schuld ist neben ihrer Geschäftseinlage vorhanden).
Die Insolvenzverwalterin will nun die Einzelteile (von ihr als "Schrott" bezeichnet) verkaufen, hat wohl Beziehung zu einem Schrotthändler?). Seine Mutter, als Gläubigerin mit ca. 15.000 Euro in der Inso angegeben, weigert sich, den Brief und auch die Einzelteile herauszugeben, da sie das Eigentumsrecht für sich beansprucht.
Frage: Kann die IVin die Herausgabe trotzdem verlangen?

2) Aus dem Geschäft sind noch diverse bezahlte Büromöbel vorhanden. Der Wert wurde im Insolvenzantrag mit ca. 3.000 Euro realistisch angegeben, da kaum genutzt und als Muster ausgestellt. Hier verlangt die IVin, daß der Schuldner die Möbel selbst verkauft und ihr dann das Geld aushändigt. Auch hier meinte sie bei der Besichtigung, daß es sich nur um "Schrott" handele.
Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, das der Verkauf Sache der IVin ist?

3) Aus der noch ausstehenden Steuererklärung für 2009 sind noch ca. 8.000 Euro zu erwarten, die natürlich zur Masse gehören. Es war geplant, daß ein Bekannter die kompletten Jahresbuchungen vornimmt und die ESt-Erklärung für die IVin fertigt. Die IVin ist derzeit zwecks Prüfung im Besitz der Unterlagen (ordentlich sortiert).
Frage: Kann ich mich weigern, die Erklärung in Auftrag (kostet einige hundert Euro) zu geben?
Adi
 
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Re: Motorrad und Masse

Beitragvon Insofrei am Fr 12. Mär 2010, 08:22

Hallo, Sie haben einen S... Insolvenzverwalter viele wissen nicht was Sie dürfen und was nicht.
zu punkt 2 die Möbel würde ich auf jeden fall selber verkaufen, weil sie vom iv unterbewertet wurden und der sich kaum bemühen wird viel für diese Sachen zu erziehlen ,dasist dem mehr oder weniger egal.
Bei Punkt 1 und 3 bin ich mir nicht sicher besser Antwort von R abwarten.
Insofrei
 
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Re: Motorrad und Masse

Beitragvon insOsoftRequardt am Fr 12. Mär 2010, 15:14

Also, den Brief bräuchte der TH ja nicht, wenn er das Motorrad als Schrott verkaufen würde. Wenn Ihre Mutter Sicherungseigentum geltend macht, kann der TH trotzdem verwerten, Ihre Mutter hätte aber den Anspruch auf den Verwertungserlös bis zur Höhe ihrer Forderung. Das sollte sich einvernehmlich regeln lassen. Wenn das zu sehr nach Tricksei aussieht, schadet Ihnen das mehr, als die Sache Wert ist. Und dass Ihre Mutter eine besondere Beziehung zu Ihren Motorradteilen hat, ist nicht gerade naheliegend.

Sie sind nicht verpflichtet, die Steuerklärung abzugeben.
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